Schätze aus dem Wald – Pilze

Während sich in Österreich die (Stein)Pilz- und Eierschwammerlsaison dem Ende zuneigt, beginnt für manche Pilzarten erst jetzt die Hochsaison. Daher gehen wir manchen Fragen rund um das Thema Pilze auf den Grund.

Sind Schwammerl und Pilze ein freies Gut, das jeder pflücken darf?

Die Schwammerlsucher/-innen sind in der Pflicht, sich selbst ein Bild über die Verbote und Rechte des jeweiligen Ortes zu machen, bevor sie mit dem Suchen beginnen. Oft gibt es nämlich regionale Verordnungen (z. B. in Naturschutzgebieten). Grundsätzlich gilt in Österreich, dass Pilze, Beeren und sonstiges „Waldobst“ laut §§ 354 und 405 ABGB im Eigentum des Waldeigentümers stehen. Das Sammeln (für den Eigenbedarf) ist jedoch erlaubt, wenn die Waldeigentümerin bzw. der Waldeigentümer dies nicht ausdrücklich untersagt, beschränkt oder dafür ein Entgelt verlangt. § 174 Forstgesetz beschränkt die erlaubte Sammelmenge auf 2 kg pro Tag und Person.

Dürfen alle Pilze gesammelt werden?

Einzelne Pilzarten können unter einem besonderen Schutz stehen. Auch in diesem Falle empfehlen wir daher, jeweils mit den regionalen Ansprechpartnern in Kontakt zu treten.

Wie unterscheidet man einen giftigen von einem ungiftigen Pilz?

Diese Frage ist leider sehr schwierig zu beantworten. Oft ähneln sich giftige und essbare Pilze (Knollenblätterpilz und Champignonarten) optisch sehr stark. Auch über den Geruch kann man als Laie kaum Erkenntnisse über die Giftigkeit eines Pilzes erschnüffeln. Bevor man sich auf die „Pilzjagd“ macht, ist es daher ratsam, sich ausreichend Wissen über Pilze anzueignen. Falls Zweifel bestehen, den Pilz lieber nicht anrühren! Es gibt zudem in jedem Bundesland eine Anlaufstelle, die Sie kontaktieren und gegebenenfalls aufsuchen können.

Verhalten bei Verdacht einer Pilzvergiftung

Wählen Sie den Vergiftungsnotruf +43 1 406 43 43 bzw. den allgemeinen Notruf 144 und folgen Sie den Anweisungen des Fachpersonals. Falls noch vorhanden, nehmen Sie Reste des Pilzes, des Erbrochenen oder auch des Essens mit. Rasches Handeln ist unbedingt erforderlich, denn eine Vergiftung kann sich schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation aufschaukeln. Vorsicht: Manche Vergiftungen zeigen erst einige Stunden nach der Einnahme des Giftstoffes Wirkung. Informieren Sie das medizinische Fachpersonal über den Genuss von Pilzen, falls Vergiftungssymptome auftauchen.

Unsere Empfehlungen für das Sammeln von Pilzen

Nur diejenigen Pilze sammeln, die Sie mit Sicherheit erkennen. Achtung: Bei jungen Pilzen ist die Verwechslungsgefahr höher.

Sammeln Sie die Pilze nicht in Plastiksackerln, sondern in Stofftaschen oder in einem Korb. Sammeln Sie nur so viele, wie Sie auch wirklich brauchen können.

Finger weg von schimmligen, weichen, angefressenen oder älteren Pilzen, die bereits Verfärbungen aufweisen!

Essen Sie keine rohen Pilze! Manche eigentlich genießbaren Pilze sind im Rohzustand giftig.

Verlassen Sie den Wald so, wie Sie ihn vorgefunden haben. Müll im Wald ist eine Bedrohung für Tier und Mensch.

Lagern Sie die gesammelten Pilze an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort. Grundsätzlich sind Pilze nur kurz lagerbar; bei zu langer oder falscher Lagerung können Giftstoffe entstehen.

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